BGH setzt Zeichen für Affiliates und Produktdaten Nutzung
Eine interessante Nachricht kam gerade per Internet World Newsletter rein, die ich scheinbar bisher übersehen hatte und gerade für Affiliates sehr interessant sein dürfte.
Ursprünglich mussten nach der Auffassung des OLG Hamburg bei einem Online Shop in räumlicher Näher zum Preis auch Angaben zur Mehrwertsteuer und den Versandkosten gemacht werden, was wohl auch zu zahlreichen Abmahnungen diverser Abmahnkönige führte.
Gerade Affiliates, vor allem jene die Produktdaten einsetzen, befanden sich hier ja in einer gewissen Grauzone, da sie den jeweiligen Preis nur so gut darstellen konnten, wie ihn das jeweilige Partnerprogramm zur Verfügung stellt. Entsprechend starke Unterschiede in der Preisdarstellung und im so genannten DisplayPrice (statt 5,49 eben Spaltenbrecher wie Dieses Produkt kostet 5,49 Euro zuzüglich Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwersteuer von 19% und ist unverbindlich…) gab es dann auch, die auch uns bei der Darstellung auf der Webseite einiges an Nerven gekostet und wiederholt für heftiges Kopfschütteln gesorgt haben.
Der Bundesgerichtshof hat hier nun wohl endlich für Ordnung gesorgt (BGH Urteil vom 4.10.2007, I ZR 143/04) und meint, dass die Angaben nicht zwingend erforderlich seien, wenn der Kunde sich auf einer Übersichtsseite befindet, von der er nicht sofort kaufen kann.
Der BGH vertritt tatsächlich die Meinung, dass einem Käufer durchaus bewusst ist, dass er möglicher Wese Versandkosten zahlen muss und die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist – whow, womit sich deutsche Gerichte so alles beschäftigen müssen…
Genau dies wäre bei Affiliate Seiten, vor allem bmit Produktdaten bzw. Produktlisten ja der Fall, da es dort in der Regel keinen direkten Warenkorblink gibt!
Wenn ich das Urteil also jetzt richtig deute, ist die Diskussion um die Angabe von Versandkosten und Mehrwertsteuer erst mal beendet und wir alle können uns wieder auf das Geschäft konzentrieren.
Vorsicht sei allerdings geboten, wenn man einen direkten Warenkorblink anbietet, was z.B. sehr viele Amazon Affiliates sehr gerne tun! Hier könnte das Urteil gar das Gegenteil bewirken, da es vielleicht sogar erst die Grundlage für eine saubere Abmahnung bietet!
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Ein Kommentar
1.
Stefan schrieb am 18. März 2008 um 03:31
Wurde ja auch mal Zeit. Nur leider gibt es immernoch viel zu viele Dinge die abgemahnt werden können bzw. rechtlich etwas undurchsichtig sind.